Kostenerstattung

 bei gesetzlich und privat Versicherten

Kostenerstattung

Gesetzlich Versicherte können zudem auf eine Unterstützung bauen

Eine Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen beteiligt sich bereits heute an den Kosten der Behandlungen. Klären Sie bitte hierzu im Voraus die Rahmenbedingungen mit Ihrer Krankenkasse. Eine gute Übersicht über die Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen und deren Erstattungsbeträge bietet der Osteokompass.

Bei Bedarf können Sie Ihrer Krankenkasse bestätigen, dass ich u.a. über die meist geforderten Mindestanforderungen (z.B. 1.350 osteopathischen Unterrichtseinheiten) verfüge. Zudem bin ich als diplomierte Osteopathin anerkannt und Vollmitglied im Verband der heilkundlich praktizierenden Osteopathen.

Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie

Sollten Sie über eine Kranken-Zusatzversicherung für Heilpraktiker verfügen, werden die Kosten – abhängig vom gewählten Tarif – meist anteilig übernommen. Die Abrechnung erfolgt angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Privat versichert

Da ich auch über die amtsärztliche Prüfung zum Heilpraktiker verfüge, können Sie als Privatpatient auch ohne ärztliches Rezept direkt zu mir zur Behandlung kommen. Die Abrechnung erfolgt wiederum auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für die Behandlung anteilig in Abhängigkeit vom gewählten Tarif.

Fragen und Antworten

Haben Sie weitere Fragen? Gerne beantworte ich diese in den häufig gestellten Fragen.

Termin sichern

Sind Ihre Fragen geklärt? Dann freue ich mich über eine Online-Buchung: Ein Termin ist so schneller gefunden und ohne große Formalitäten kann ich mich in meiner Praxis ganz auf Sie konzentrieren: